W2-Professur für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und Psychotherapie
Stellenausschreibung
W2-Professur für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und Psychotherapie
Universität Greifswald, 07.01.2025 | Bewerbungsfrist: 07.03.2025
An der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald ist im
Institut für Psychologie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine W2-Professur
für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und Psychotherapie zu besetzen.
Wir suchen eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Klinischen Psychologie und
Psychotherapie, die das Fachgebiet der Klinischen Kinder- und Jugendpsychologie und
Psychotherapie innerhalb des Instituts für Psychologie in seiner gesamten Breite in
Forschung, Lehre und Psychotherapiepraxis entwickeln und vertreten kann.
Der*die zukünftige Stelleninhaber*in soll maßgeblich an der Lehre in den B.Sc.- und
M.Sc.-Psychologie-Studiengängen sowie an dem neuen Studiengang M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie beteiligt sein, gemäß der am
14.02.2020 vom Bundesrat verabschiedeten Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO). Zu den weiteren Aufgaben gehört die Leitung des Zentrums für Psychotherapie für Kinder und Jugendliche (ZPKJ), einer Hochschulambulanz für Lehre und Forschung. Darüber hinaus ist die Mitwirkung bei der Konzeptualisierung und Umsetzung der zukünftigen Weiterbildung zum*zur Fachpsycholog*in erwünscht.
Vorausgesetzt wird ein sehr gutes, international sichtbares Forschungsprofil im Bereich der Klinischen Psychologie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters sowie der
Nachweis, dass kompetitive Drittmittel erfolgreich eingeworben werden können. Das
Forschungsprofil sollte anschlussfähig sein an die Forschungsschwerpunkte des Instituts für Psychologie, insbesondere des Lehrstuhls für Klinische Psychologie und Psychotherapie (https://psychologie.uni-greifswald.de/). Ebenso sollten Sie über Erfahrungen in der patient*innenorientierten Lehre und umfassende Expertise in der psychotherapeutischen Praxis mit Kindern und Jugendlichen verfügen. Wünschenswert ist diese Expertise im ambulanten und/oder stationären Einzel- sowie Gruppensetting.
Die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in Gremien der akademischen Selbstverwaltung wird erwartet. Auslandserfahrung und die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre sind
wünschenswert. Das Institut legt besonderen Wert auf offene, transparente und replizierbare Forschung (gemäß den Empfehlungen der DGPs zu Open Science).
Die Universität Greifswald fördert und erwartet familienfreundliches Führungsverhalten.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Abs. 1 LHG M-V: Abgeschlossenes
Hochschulstudium, Promotion, pädagogische Eignung sowie darüber hinaus zusätzliche
wissenschaftliche Leistungen, die nach § 58 Abs. 2 LHG M-V in der Regel im Rahmen einer
Juniorprofessur, durch eine Habilitation oder durch habilitationsäquivalente Leistungen
erbracht wurden.
Zudem ist eine Approbation (oder eine fortgeschrittene Ausbildung zur Approbation,
mindestens nachgewiesener Abschluss der PT1) in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie oder als Psychologische*r Psychotherapeut*in mit Fachkundeerweiterung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erforderlich. Zur Realisierung der Verfahrensvielfalt ist die Fachkunde in jedem Richtlinienverfahren willkommen, wobei die Fachkunde in tiefenpsychologisch fundierter Therapie, psychoanalytischer Therapie oder Systemischer Therapie am Institut bevorzugt wird.
Gemäß § 61 LHG M-V wird die Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder, wenn
sich der*die Bewerber*in nicht auf Dauer zur Verfügung stellt, im Beamtenverhältnis auf Zeit oder entsprechend im Angestelltenverhältnis besetzt. In ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kann in der Regel erstmalig nur berufen werden, wer zum Zeitpunkt der Ernennung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Diese Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Die
Universität will die Erhöhung des Frauenanteils dort erreichen, wo Frauen unterrepräsentiert sind. Deshalb sind Bewerbungen von Frauen besonders willkommen und werden bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungskosten werden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht
übernommen.
Nähere Auskünfte erteilt Prof. Dr. Matthias Eschrig, Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, aus dem der wissenschaftliche
Werdegang hervorgeht, Verzeichnis von Schriften und Lehrveranstaltungen, akademische
Zeugnisse, Nachweis von Lehrerfahrung, Drittmitteleinwerbung, Lehr- und
Forschungskonzept) richten Sie bitte per E-Mail (ein pdf-Dokument) bis zum 07.03.2025 an:
Universität Greifswald
Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 15a
17489 Greifswald
Tel. + 49 (0) 3834 420 4000
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