Assistenzpsychotherapeut/in in ambulanter Praxis (40-80%)
Assistenzpsychotherapeut/in in ambulanter Praxis (40-80%)
ab Februar 2025 oder nach Vereinbarung
Praxis Zorn – Zürich Oerlikon
Sind Sie in fortgeschrittener oder abgeschlossener Weiterbildung zur Psychotherapie und suchen ein flexibles, modernes Arbeitsumfeld? Die Praxis Zorn in Zürich Oerlikon sucht
Assistenzpsychotherapeut/innen zur Verstärkung des Teams.
Voraussetzungen:
- Sie befinden sich ein einer anerkannten Weiterbildung zur Psychotherapie1 oder
- Sie sind eidg. anerkannte/r Psychotherapeut/in und absolvieren das dritte klinischen Jahr oder
- Sie haben die postgraduale Weiterbildung abgeschlossen, aber das SIWF-Jahr steht noch aus
Ihre Aufgaben:
- Behandlung von Erwachsenen ab 18 Jahren mit psychischen Störungen.
- Fallführung und Verantwortung für den therapeutischen Prozess.
- Dokumentation des Verlaufs, Erstellung von Berichten und Organisation von Nachsorge.
Was Sie erwartet:
- Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zur eigenständigen Terminplanung.
- Attraktives Lohnmodell.
- Zentrale Lage am Bahnhof Zürich Oerlikon.
- Regelmässige fachliche Begleitung und Unterstützung.
Ihr Profil:
- Abgeschlossenes Psychologiestudium und fortgeschrittene oder abgeschlossene Weiterbildung in Psychotherapie, idealerweise mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie.
- Erfahrung in der Behandlung von Erwachsenen mit psychischen Störungen.
- Proaktive, eigenverantwortliche Arbeitsweise und Fähigkeit zur kooperativen Teamarbeit.
Interessiert?
Ich, Nele Zorn, freue mich auf Ihre Bewerbungsunterlagen (kurzes Motivationsschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse im PDF-Format) an info@praxis-zorn.ch. Fragen zur Stelle beantworte ich gerne per E-Mail oder telefonisch (bitte hinterlassen Sie eine Voicemail).
Mehr Informationen finden Sie unter www.praxis-zorn.ch. Ich freue mich auf Ihre Bewerbung.
1) Für ausländische Hochschulabschlüsse (M. Sc. Psychologie) ist eine Anerkennung durch die PsyKo erforderlich (Gesuchsformular.pdf)
2) Personen, die ihre postgraduale Weiterbildung abgeschlossen haben, aber das SIWF-Jahr noch nicht absolviert haben, können bis zu drei
Jahre lang Gebrauch von diesem Status machen.