Seit mehr als 15 Jahren betreut das Team von TEWnM in München und Umland Klienten, bei denen im Sinne des Sozialrechts eine sogenannte seelische Behinderung vorliegt (als solche gelten z.B. Depression, Psychose, Borderline- und andere Persönlichkeitsstörungen, Angst- oder Zwangsstörung). Die Unterstützungsleistungen im Rahmen des Betreuten Einzelwohnens sollen Menschen mit seelischer Behinderung den Verbleib in ihrer Wohnung und die Teilnahme am sozialen Leben ermöglichen. In vielen Fällen tragen diese Leistungen auch dazu bei, Klinikaufenthalte zu reduzieren oder stationäre Aufenthalte ganz zu vermeiden.