Ausschreibung Psychologischer Dienst
Ausschreibung Psychologischer Dienst
Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil
einer Halbtagsstelle (befristet)
als Anstaltspsychologin oder Anstaltspsychologe
bei der Justizvollzugsanstalt Willich II (Frauenanstalt)
A. Beschreibung der Behörde
Die Justizvollzugsanstalt Willich II ist eine selbständige Frauenanstalt des Landes NRW mit einer Belegungsfähigkeit von 198 Haftplätzen für erwachsene weibliche Strafgefangene des geschlossenen Vollzuges sowie 66 Haftplätzen des offenen Vollzuges.
Innerhalb des geschlossenen Vollzuges verfügt die JVA Willich II über eine Sozialtherapeutische Abteilung mit einer Belegungsfähigkeit von 16 Plätzen.
B. Stellenbeschreibung
1. Funktionsbezeichnung und Vergütung
Zu besetzen ist eine befristete Halbtagsstelle (19 Std. 55 Min.) bis 31.03.2030 als Diplom-Psychologin oder Diplom-Psychologe bzw. Psychologin M.A./M.Sc. oder Psychologe M.A./M.Sc. zur zeitnahen Einstellung. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 13 TV-L.
2. Aufgaben
Die Aufgaben des Psychologischen Dienstes sind gemäß Richtlinien für die Psychologinnen und Psychologen bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen – AV d. JM vom 18. Dezember 2015 (2400 - IV. 54) - JMBl. NRW S. 3 - in der Fassung vom 6. Juli 2017 - JMBl. NRW S. 198 – definiert.
Im Einzelnen ergeben sich unter anderem folgende Aufgaben für die Stelle:
• Mitwirkung bei der Vollzugsplanung
• Psychologische Diagnostik zu verschiedenen Fragestellungen, insbesondere zur Eignung der Gefangenen für vollzugsöffnende Maßnahmen
• Stellungnahmen zur Suizidgefährdung und der Notwendigkeit der Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen
• Indikationsstellung für psychotherapeutische und andere Behandlungsmaßnahmen
• Stellungnahme zur Frage der bedingten Entlassung gem. §57 StGB
• Mitwirkung bei K.U.R.S. NRW (Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Straftätern in NRW (nach deren Entlassung)).
Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der Krisenintervention und Interventionen bei Verhaltensauffälligkeiten – insbesondere bei der Gefahr von Selbstverletzungen und Suiziden von Inhaftierten – sowie in der Gesprächsführung zur Aufarbeitung der Lebens- und Delinquenzentwicklung.
Approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten führen auch psychotherapeutische Einzel- und Gruppenmaßnahmen durch.
C. Anforderungsprofil
1. Fachkompetenz
Erforderliche fachliche Voraussetzungen:
• abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom- oder Masterabschluss - Master of Science – nach einem zweijährigen Masterstudium mit 120 ECTS)
• sehr gute Fachkenntnisse in Psychodiagnostik
• gute Fertigkeiten im mündlichen und schriftlichen Ausdruck Erwünschte fachliche Voraussetzungen:
• Approbation als Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut bzw. in Ausbildung hierzu
• Erfahrungen im Justiz- oder Maßregelvollzug bzw. im klinischen Bereich
• gute Fachkenntnisse in forensischer Psychologie
• Erfahrungen in Psychodiagnostik
• gute Kenntnisse über Methoden der Krisenintervention und Erfahrungen in ihrer Anwendung
• Kenntnisse in psychotherapeutischen Methoden
2. Persönliche und soziale Kompetenz
• Entscheidungsfreude und Entscheidungssicherheit
• Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit
• Integrationsfähigkeit
• Teamfähigkeit, Kooperationsfähigkeit
• Kommunikationsfähigkeit
• Fähigkeit zur selbstkritischen Reflektion
• hohe Einsatzbereitschaft
• selbständiges Arbeiten
• Fähigkeit zum gezielten Zeitmanagement
• Flexibilität
• Selbstvertrauen und Belastbarkeit
• Fortbildungsbereitschaft
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten schwer Behinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
D. Bewerbung
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die
Leiterin der JVA Willich II
Gartenstraße 2
47877 Willich
oder
poststelle@jva-willich2.nrw.de
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.jva-willich2.nrw.de
oder telefonisch unter 02156 / 917-129 (Frau Sturm).